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Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Informationen zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio canonica) im Bistum Magdeburg

Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist die entsprechende fachliche Qualifikation, die durch das mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossene Hochschulstudium erlangt wird. Außerdem müssen katholische Religionslehrkräfte die Missio canonica bzw. für das Referendariat vor der 2. Staatsprüfung die sogenannte vorläufige Unterrichtserlaubnis besitzen, die auf  Antrag durch den jeweiligen Ortsbischof verliehen wird.

Über die Voraussetzungen, die dabei durch die Antragsteller*innen im Bistum Magdeburg erfüllt werden müssen, informieren das Bistum Magdeburg    sowie die Edith-Stein-Schulstiftung   .

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